Rechts­gebiete

Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.

Für inhabergeführte Unternehmen und Familiengesellschaften übernehmen wir das „Corporate Housekeeping“, beraten diese bei Zu- und Verkäufen von Unternehmen (M&A) und gestalten optimale Nachfolgelösungen. Sofern es unter den Anteilseignern oder zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung zu Konflikten kommt, bemühen wir uns gemeinsam mit unseren Mandanten zunächst um außergerichtliche Lösungen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht. So setzen wir für unsere Mandanten Gesellschafterbeschlüsse im Rahmen von Beschlussfeststellungsklagen durch oder bringen gefasste Beschlüsse durch Anfechtungsklagen zu Fall.

Junge Unternehmer und Start-ups beraten wir zunächst bei der Gründung, der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen („Shareholder Agreements“). Im Rahmen von Finanzierungsrunden beraten wir neben Investoren vorwiegend Gründer bei den Verhandlungen der Beteiligungsverträge. Dabei geben wir uns bei Vesting-Klauseln, tag-/drag-along Rechten oder Liquidationspräferenzen nicht mit dem Argument, dass diese „marktüblich“ seien, zufrieden. Wir verhandeln diese stets im Einzelfall für das beste Ergebnis für unsere Mandanten.

Prozessführung

Streitige Auseinandersetzungen vor Gericht und in Schiedsverfahren führen wir mit Nachdruck und bringen dabei unsere jahrelange prozesstaktische Erfahrung ein. Es ist unser Selbstverständnis, dass wir Ansprüche unserer Mandanten mit der notwendigen juristischen Härte durchsetzen, hierbei jedoch stets respektvoll mit allen Beteiligten umgehen.

Compliance

Der Dschungel aus Vorschriften, den Unternehmen heutzutage zu beachten haben, ist nahezu undurchdringlich geworden: „Cybersecurity“, Datenschutz, Produktionssicherheit und Lieferketten. Überall lauern Haftungsrisiken sowohl für die Unternehmen selbst als auch für die Geschäftsführung und die Aufsichtsorgane. Wir beraten unsere Mandanten vom ersten „Screening“ über die Entwicklung bis zur Implementierung von Compliance Programmen in verschiedenen Bereichen und greifen bei Bedarf auf unser großes Netzwerk zurück, um alle – auch technischen – Aspekte abzudecken.

Sollte es in einem Unternehmen Ungereimtheiten oder gar einen offensichtlichen Verstoß geben, begleiten wir unsere Mandanten bei der internen Aufarbeitung dieser Fälle („internal investigation“).

Organhaftung

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen (ehemalige) Organe, als auch Geschäftsführer und Vorstände bei der Abwehr der gegen sie geltend gemachten Ansprüche.

Durch die zahlreichen Fälle, die wir sowohl auf Anspruchsteller- als auch auf Anspruchsgegnerseite geführt haben, kennen wir die auftretenden Probleme ebenso wie die jeweils passenden Lösungen.

Gegebenenfalls übernehmen wir für unsere Mandanten auch die Kommunikation mit der D&O-Versicherung, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Handelsrecht

In sämtlichen Fragen des Handels- und allgemeinen Wirtschaftsrechts unterstützen wir unsere Mandanten von der Verhandlung und Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei profitieren unsere Mandanten im Rahmen der Vertragsgestaltung auch von unserer langjährigen Prozesserfahrung, durch die wir potenzielle Probleme früh erkennen und entsprechend beseitigen.

Arbeitsrecht

In sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts beraten wir Arbeitgeber sowohl außergerichtlich, wie etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern.

Hierbei beraten wir unsere Mandanten insbesondere bei der Vorbereitung kollektivarbeitsrechtlicher Maßnahmen und unterstützen bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat.

E-Commerce

Waren und Dienstleistungen müssen heute auch online angeboten werden. Hier drohen dem Anbieter Haftungsrisiken, insbesondere im Bereich B2B und angesichts des neuen Rechts für Verbraucherverträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. Wir kennen die Fallstricke und beraten beim Aufbau und der Überarbeitung von Websites und Apps, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Inhalte und Informationen für B2B und B2C vorhanden und an der richtigen Stelle platziert sind.

Datenschutz

Die Neuregelung des Datenschutzrechts hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine neue Ära für die Durchsetzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeläutet. Zu befürchten sind Bußgelder und Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen. Gleichzeitig stellen sich auch mehrere Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO viele taktische Fragen und Rechtsfragen. Wir beraten Unternehmen umfassend zur Datenschutz-Compliance, von der Gestaltung von Geschäftsmodellen bis hin zur Verteidigung in behördlichen Verfahren und bei Rechtsstreitigkeiten.