CONTIQ bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts, passgenau für die jeweilige Situation.
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Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Für inhabergeführte Unternehmen und Familiengesellschaften übernehmen wir das „Corporate Housekeeping“, beraten diese bei Zu- und Verkäufen von Unternehmen (M&A) und gestalten optimale Nachfolgelösungen. Sofern es unter den Anteilseignern oder zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung zu Konflikten kommt, bemühen wir uns gemeinsam mit unseren Mandanten zunächst um außergerichtliche Lösungen. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht. So setzen wir für unsere Mandanten Gesellschafterbeschlüsse im Rahmen von Beschlussfeststellungsklagen durch oder bringen gefasste Beschlüsse durch Anfechtungsklagen zu Fall und flankieren diese gegebenenfalls über einstweiligen Rechtsschutz.
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Rechtsgebiete
Junge Unternehmer und Start-ups beraten wir zunächst bei der Gründung, der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen („Shareholder Agreements“).
Im Rahmen von Finanzierungsrunden beraten wir neben Investoren vorwiegend Gründer bei den Verhandlungen der Beteiligungsverträge. Dabei geben wir uns bei Vesting-Klauseln, tag-/drag-along Rechten oder Liquidationspräferenzen nicht mit dem Argument, dass diese „marktüblich“ seien, zufrieden. Wir verhandeln diese stets im Einzelfall für das beste Ergebnis für unsere Mandanten.
Streitige Auseinandersetzungen vor Gericht und in Schiedsverfahren führen wir mit Nachdruck und bringen dabei unsere jahrelange prozesstaktische Erfahrung ein. Es ist unser Selbstverständnis, dass wir Ansprüche unserer Mandanten mit der notwendigen juristischen Härte durchsetzen, hierbei jedoch stets respektvoll mit allen Beteiligten umgehen.
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In der heutigen Geschäftswelt sind die Anforderungen an Unternehmen komplexer denn je. Von Cybersecurity über Datenschutz bis hin zur Sicherheit in der Produktion und den Lieferketten – der rechtliche Rahmen ist vielfältig und anspruchsvoll. Dabei drohen Unternehmen und deren Führungskräften Haftungsrisiken an jeder Ecke.
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Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen (ehemalige) Organe, als auch Geschäftsführer und Vorstände bei der Abwehr der gegen sie geltend gemachten Ansprüche.
Durch die zahlreichen Fälle, die wir sowohl auf Anspruchsteller- als auch auf Anspruchsgegnerseite geführt haben, kennen wir die auftretenden Probleme ebenso wie die jeweils passenden Lösungen und Strategien.
Gegebenenfalls übernehmen wir für unsere Mandanten auch die Kommunikation mit der D&O-Versicherung, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
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In sämtlichen Fragen des Handels- und allgemeinen Wirtschaftsrechts unterstützen wir unsere Mandanten von der Verhandlung und Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei profitieren unsere Mandanten im Rahmen der Vertragsgestaltung auch von unserer langjährigen Prozesserfahrung, durch die wir potenzielle Probleme früh erkennen und entsprechend beseitigen.
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Wir beraten Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich, wie etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern.
Hierbei beraten wir unsere Mandanten unter anderem bei der Vorbereitung kollektivarbeitsrechtlicher Maßnahmen und unterstützen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben, unterstützen wir Sie in der Personalakquise durch die Implementierung neuer Arbeitsmodelle („New Work“).
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Wir beraten Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich, wie etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern.
Hierbei beraten wir unsere Mandanten unter anderem bei der Vorbereitung kollektivarbeitsrechtlicher Maßnahmen und unterstützen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat.
Um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben, unterstützen wir Sie in der Personalakquise durch die Implementierung neuer Arbeitsmodelle („New Work“).
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Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich das Datenschutzrecht grundlegend verändert, was eine verstärkte Durchsetzung des Schutzes personenbezogener Daten zur Folge hat. Unternehmen sehen sich mit potenziellen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Auch Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO ergeben sich weiterhin taktische und rechtliche Fragen. Wir bietet umfassende Beratung zur Datenschutz-Compliance an, von der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen bis zur Vertretung in behördlichen Verfahren und Rechtsstreitigkeiten.
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